Vokation

Der Begriff Vokation (Vocatio) kommt vom lateinischen Verb vocare, das „rufen“ bedeutet.

Mit der Vokation ruft Kirche Religionslehrer*innen in den Dienst nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche.

Anders ausgedrückt: Mit der Vokation bevollmächtigt die evangelische Kirche staatliche Lehrerinnen und Lehrer, die entsprechend ausgebildet sind, zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht.

Die Vokationsordnung regelt das Verfahren dafür. Die Vokation setzt die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche oder zu einer Freikirche, die mit den evangelischen Landeskirchen Kirchengemeinschaft hat, voraus.

Teil der Vokation ist ein wechselseitiges Versprechen von Kirche und Religionslehrer*in: Die Lehrperson verspricht, den Unterricht nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche zu erteilen. Die Kirche verspricht, die Religionslehrkräfte in der Ausübung ihres Berufes zu begleiten und zu unterstützen.

Für die Erteilung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis während des Vorbereitungsdienstes/Referendariats ist die Landeskirche zuständig, in deren Bereich der zugewiesene Dienstort der Lehrperson liegt.

Im November 2022 wurde durch Veröffentlichung im Amtsblatt eine neue Vokationsordnung in Kraft gesetzt: https://meine.ekir.de/lehramt//wp-content/uploads/sites/8/2023/01/Vokationsordnung-2022.pdf

Die Antragstellung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst im Zuständigkeitsbereich der Evangelischen Kirche im Rheinland ist mit dem Formular Antrag vorläufige Unterrichtserlaubnis unter Kenntnisnahme der Informationen zum Datenschutz zu richten an:

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Dezernat 3.2 – Schulische Bildung
Frau Corinna Blasberg
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
E-Mail: Corinna.Blasberg@ekir.de