Kirchliche Begleitung im Beruf

Schulreferat (lokal/regional)

Schulreferate sind kreiskirchliche Einrichtungen. Gemeinsam mit anderen kirchlichen Einrichtungen (z.B. dem Pädagogisch-Theologischen Institut – PTI s.u.) nehmen sie die Verantwortung der EKiR für Erziehung und Bildung wahr und lösen damit das in der Vokation gegebene Versprechen ein, den Unterrichtenden Rückhalt der Evangelischen Kirche im Rheinland zu geben. Ihre Arbeit bezieht sich auf die Primarstufe und den Sekundarbereich I und II. Für Berufskollegs gibt es sogenannte Bezirksbeauftragte (s.u.)

Konkret bedeutet das: Ein Schulreferat

  • berät Schulleitungen und Fachkonferenzen in allen Fragen der Sicherstellung, Gestaltung und Durchführung von evangelischem Religionsunterricht.
  • unterstützt Religionslehrer*innen durch die Organisation von Fort- und Weiterbildungsangeboten.
  • begleitet Lehrkräfte auf fachlicher Ebene und in persönlichen Angelegenheiten.

Die Aufgaben eines Schulreferats beziehen sich darüber hinaus auf die Mitarbeit bei der Gestaltung des Lebensraumes Schule. Dazu können sie den Religionslehrkräften Angebote machen, an der Profilierung der Schule mitzuwirken.

Das Schulreferat fördert die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kirchengemeinden, etwa beim Thema Schulgottesdienste, und arbeitet mit anderen in der Bildung tätigen Einrichtungen zusammen. Zum Beispiel kooperieren die Schulreferate an den Hochschulstandorten mit den Evangelischen Studierendengemeinden im Arbeitsfeld der Kirchlichen Begleitung.

Für die praktische Arbeit der Religionslehrkräfte hält das Schulreferat Materialien und Medien bereit und entwickelt praxisorientierte Unterrichtsmaterialien.

Auch Studierende und Referendar*innen können die Mediatheken und Expertise der Schulreferate nutzen.

 

Bezirksbeauftragte (lokal/regional)

Ein*e Bezirksbeauftragte*r für die Erteilung Evangelischer Religionslehre an Berufskollegs organisiert Fortbildungen für Religionslehrer*innen und berät Schulleitungen bei der Sicherstellung des Religionsunterrichtes.

Bezirksbeauftrage nutzen die Infrastruktur der kreiskirchlichen Schulreferate und arbeiten eng mit diesen zusammen.

 

Pädagogisch-Theologisches Institut der EKiR

Das Pädagogisch-Theologische Institut (PTI) der EKiR  ist eine landeskirchliche religions- und gemeindepädagogische Arbeitsstätte der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Es dient der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrer*innen, Erzieher*innen, Pfarrer*innen, Unterrichtenden in der Konfirmandenarbeit sowie haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Gemeinden der EKiR.

Im PTI arbeiten Dozentinnen und Dozenten in den Bereichen Konfirmandenarbeit, Religionsunterricht und Arbeit mit Menschen mit und ohne Behinderung in Schule und Gemeinde. Hier finden die Vokationstagungen der EKiR statt, sofern diese nicht regional von den Schulreferaten übernommen werden.

Das PTI hält eine religionspädagogische Bibliothek:Mediothek und ein Medienportal vor.

Die Bibliothek hat ausschließlich einen Präsenzbestand, was den Vorteil hat, dass jeder Zeit alles einzusehen ist. Fotokopien können vor Ort gefertigt werden. Der Bestand ist über den Online-Katalog  einzusehen. Er umfasst Literatur und Medien zu vielen Themen der Religionspädagogik (Didaktik und Praxismaterialien für Schule, Konfirmanden-/Jugendarbeit, Kita und Gemeinde), aber auch grundlegende und aktuelle Publikationen der Theologie und anderer Wissenschaften sowie der Kunst und Literatur und ca. 80 Zeitschriftenabonnements.

Die Mediensammlung umfasst CDs, CD-ROMs, Overheadfolien und insbesondere Kurzfilme.

Über das Medienportal PTI  können über 300 hochwertige Filme gestreamt bzw. heruntergeladen und rechtssicher in nicht-gewerblichen Bildungsveranstaltungen vorführen werden. Die Voraussetzungen für die Nutzung des Medienportals  werden auf der Website des PTI im Service-Bereich beschrieben.

 

Abteilung Erziehung und Bildung (Abt. 3) im Landeskirchenamt, Düsseldorf

Die Abteilung 3 des Landeskirchenamts ist zuständig für “Erziehung und Bildung”. Abteilungsleiterin ist Oberkirchenrätin Henrike Tetz. Die Abteilung 3 ist in drei Dezernate gegliedert: Dezernat 3.1 Außerschulische Bildung; Dezernat 3.2 Schulische Bildung; Dezernat 3.3 Landeskirchliche Schulen.

In den Verantwortungsbereich des Dezernates 3.2 Schulische Bildung fällt unter anderem die Vokation (s.o.).

Das Arbeitsfeld der Kirchlichen Begleitung (Studierende Evangelische Religionslehre) wird gemeinsam vom Dezernat 3.2. Schulische Bildung und 1.3. Gemeinde verantwortet. Der Arbeitsbereich der Evangelischen Schüler- und Schülerinnenarbeit im Rheinland (ESR) , die evangelische Jugendarbeit und Jugendbildungsarbeit für Schüler*innen anbietet, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Dezernates 3.1.