Büchergeld beantragen

Für die Vergabe von Büchergeld an Studierende Evangelische Theologie in Lehramtsstudiengängen gelten andere Regeln und Verfahrenwege als für Studierende Evangelische Theologie in Pfarramtsstudiengängen. Da dies häufig für Irritation bzw. für Verwechselung sorgt, dies vorab als klärende Information.

Für Studierende Evangelische Theologie in Lehramtsstudiengängen gilt:

  • Es besteht kein genereller Anspruch auf Büchergeld. – Aber: oftmals wird es gezahlt. – Daher: Weiterlesen lohnt!
  • Büchergeld wird an Mitglieder der EKiR ausgezahlt, nach dem „Herkunftsprinzip“.
    D.h. nur Studierende, die auf dem Gebiet der EKiR aufgewachsen sind, bzw. ihr Abitur im Gebiet der EKiR gemacht haben, sind anspruchsberechtigt.
    Diese Regelung folgt dem langjährig etablierten „Landeskirchenkinder-Prinzip“ der Theologiestudierenden im Pfarramt.
    – Wer nicht aus der EKiR stammt, kann ggf. in seiner eigenen Herkunftskirche Büchergeld beantragen. Hier vermittelt die Fachstelle Kirchliche Begleitung der EKiR bei Bedarf Kontakte:
    einfach kurz melden!
  • Teil des „Herkunftsprinzips“ ist, dass das Büchergeld wenn, dann dezentral, d.h. vom sogenannten „Herkunftskirchenkreis“ ausgezahlt wird.
  • Die Beantragung von Büchergeld erfolgt in der Regel über das Schulreferat des jeweiligen „Herkunftskirchenkreises“.
    Die Kontaktaufnahme erfolgt am besten per E-Mail: die Bitte um Büchergeld muss die Angabe der (ehemaligen) „Heimatadresse“ sowie die aktuelle Studienbescheinigung enthalten.
  • Die konkrete Höhe und Auszahlungsdauer des Büchergeldes variiert von Kirchenkreis zu Kirchenkreis.
    Die Zahlung von Büchergeld für Theologiestudierende in Lehramtsstudiengängen ist eine freiwillige Leistung der Kirchenkreise, die sich v.a. an der Finanzkraft der Kirchenkreise orientiert. Die jeweiligen Auszahlungsmodalitäten sind konkret im Kontakt zu klären.
    Bisher wird oft 100 Euro pro Semester ausgezahlt – für die Dauer der Regelstudienzeit.

Wer Unterstützung beim Finden der passenden Zuständigkeit für den Antrag auf Büchergeld benötigt, kann sich in der Fachstelle Kirchliche Begleitung der EKiR melden.

Mit der Unterstützung durch Büchergeld verbindet sich das Interesse der (Herkunfts-)Kirchenkreise, sowohl Wertschätzung auszudrücken als auch im Kontakt mit den Studierenden zu stehen. Manchmal kennt man sich ja ohnehin schon, anderenfalls besteht die Bereitschaft zum persönlichen Kennenlernen. Auf kreiskirchlicher Ebene kann exemplarisch ein Teil der berufsbegleitenden religionspädagogischen Unterstützungsleistung der EKiR  konkret kennengelernt und erlebt werden.